Neue Rechtsgrundlage für Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat mit Wirkung zum 1. April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Das BMVI erarbeitet derzeit eine neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen als eine von der Hauptuntersuchung unabhängige Anforderung.
Im Interesse der Verkehrssicherheit und bis zur endgültigen Neuregelung der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen empfiehlt der DVFG weiterhin die G 607-Prüfung alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Sachkundigen durchführen zu lassen.

Verbraucher sollten Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen prüfen lassen. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“.

Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Von einer gültigen G 607-Prüfbescheinigung profitieren sie in mehrfacher Hinsicht: So dient diese insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil dokumentiert.
Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub: Viele Campingplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes

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